Aerobic

Umfassendes Gesundheits- und Fitnesstraining mit Aerobic

Wer sind wir?

Wir sind eine bunt gemischte Frauengruppe die gerne Spaß beim Sport hat. Wir schwitzen, leiden und lachen gemeinsam.

Was machen wir?

Zu aktueller Musik machen wir eine Mischung aus Aerobic mit verschiedenen Kombinationen und einem Programm um Bauch, Beine und Po zu trainieren und straffen. Meistens üben wir mit dem eigenen Körpergewicht, ab und an nehmen wir aber auch gerne Hanteln, Therabänder oder Stepper dazu.

Warum lohnt es sich, bei uns mitzumachen?

Beim Aerobic wird die Koordination gefördert, die Bauch – Beine – Po - Einheit trainiert den ganzen Körper. Man weiß nach der Stunde direkt das man sich und seinem Körper was Gutes getan hat.

Für wen ist unser Sport geeignet?

Für jeden der gerne fit werden oder sich fit halten möchte. Wir sind jetzt eine reine Frauengruppe, das muss aber nicht so bleiben. Fürs Alter gibt es bei uns keine Begrenzung, ob du 20, 40 oder 60 Jahre jung bist. Jeder ist willkommen und kann gerne direkt mit machen, du brauchst normale Sportkleidung, Hallenschuhe, was zu Trinken, ein Handtuch und zur Zeit auch eine eigene Matte.

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Kontakt

Trainer: Anuschka Malz
E-Mail: anuschka.lehmann@t-online.de
Telefonnummer: 05237-890948

Trainingszeiten

Dienstag: 20:00 Uhr - 21:00 Uhr

Standort

Sporthalle der Grundschule in der Senne
Schlingweg, 32832 Augustdorf

Du möchtest Mitglied werden?

So einfach geht's:

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Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

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Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

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Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

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FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.