Basketball

Basketball in Augustdorf

Wer sind wir?

Basketballbegeisterte in Augustdorf, die gerne Basketball spielen und dafür zusammen trainieren.

Was machen wir?

In den jeweiligen Gruppen (Jugend und Herren) bringen wir uns gegenseitig auf das nächste Level.
Am Ligabetrieb nehmen unsere Herren 1 (Bezirksliga 24/25) und Herren 2 (Kreisliga 24/25) teil.

Warum lohnt es sich, bei uns mitzumachen?

Wir sind eine junge Truppe, die sich immer über neue Gesichter beim Training freut. Egal ob Prime, alter Hase oder komplett unerfahren.
Bei uns ist jeder willkommen, der auch Bock auf Basketball hat und in einem besonderen Verein Team-Basketball spielen will. Komm uns gerne mal besuchen. Wir freuen uns auf Dich.

Für wen ist unser Sport geeignet?

Unser Sport eignet sich für jeden, der einfach Bock auf Basketball hat.
 Egal ob Du im Basketball grad deine ersten Versuche machst oder schon länger dabei bist: Jeder kann zum Training kommen und es einfach mal ausprobieren. Wir freuen uns auf Dich.

Kontakt

Abteilungsleiter:
Daniel Abraham „Abi“ Neufeld
Telefon: +49 157 36624132
E-Mail: abraham_97@web.de
Jugendwart:
Arthur Janzen
Telefon: +49 170 2256816
E-Mail: arthurjanzen96@gmail.com
Instagram:
Team: @tusg.augustdorf.basketball
Supporter: @brigade_32
Online-Shop:
VEREINSKOLLEKTION TUSG AUGUSTDORF

Trainingszeiten

Herren (ab 15 Jahren):
Mo | 20:00 Uhr | Horatec Arena
Mi | 20:15 Uhr | Halle 1
Inselweg 12, 32832 Augustdorf

Herren 1 – Bezirksliga (2024/25)
Herren 2 - Kreisliga (2024/25)

Jugend „Rising Stars“ (11-15 Jahre): (ab dem 10.10.24)

Donnerstag: 16:45 Uhr - 18:00 Uhr
Halle 1
Inselweg 12, 32832 Augustdorf

Standort

Horatec Arena Halle II (Festhalle)
Inselweg 12, 32832 Augustdorf

Du möchtest Mitglied werden?

So einfach geht's:

1

Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

2

Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

Du möchtest Übungsleiter werden und bist unter 18 ?

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Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern  unterschreiben.

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Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.