Basketball

Basketball in Augustdorf

Wer sind wir?

Kinder und Erwachsene, die in ihrer Freizeit gerne Basketball in Augustdorf spielen. Ob draußen oder in der Halle, der Spaß am Sport steht im Vordergrund.

Was machen wir?

Wir trainieren in den jeweiligen Gruppen die Basketball Grundlagen und halten uns gemeinsam fit. Wichtig ist uns, dass der Ball im Spiel ist.
Ab Herbst 2023 wollen wir mit der Herrenmannschaft in den Ligabetrieb einsteigen und als Augustdorfer die Kreisliga unsicher machen.
 Die Trainingszeiten sind trotzdem für Jeden offen.

Warum lohnt es sich, bei uns mitzumachen?

Wir freuen uns immer wieder neue Gesichter zu sehen und Menschen kennenzulernen.
 Einfach in die Halle kommen, abschalten und Basketball zocken.

Für wen ist unser Sport geeignet?

Unser Sport eignet sich für jeden, der einfach Bock auf Basketball hat.
 Egal ob Du im Basketball grad deine ersten Versuche machst oder schon länger dabei bist: Jeder kann zum Training kommen und es einfach mal ausprobieren. Wir freuen uns auf Dich.

Basketball U14

Kontakt

Trainer: 
 Daniel Abraham Neufeld 

Telefon: +49 157 36624132
 E-Mail: abraham_97@web.de

Instagram: @tusg.augustdorf.basketball

Trainingszeiten

Herren (ab 15 Jahre):
Mittwoch: 20:15 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag: 18:00 Uhr - 22:00 Uhr (nach Absprache)

Halle 1
Inselweg 12, 32832 Augustdorf

U14 (10-14 Jahre):

Samstag: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Sporthalle der Grundschule in der Senne
 Schlingweg 22, 32832 Augustdorf

Standort

Wineo Arena Halle II (Festhalle)
Inselweg 12, 32832 Augustdorf

Du möchtest Mitglied werden?

So einfach geht's:

1

Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

2

Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

Du möchtest Übungsleiter werden und bist unter 18 ?

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Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern  unterschreiben.

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Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.