Bewegungsangebot für Ältere

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Mit regelmäßiger Bewegung Gesundheit fördern

Durch gezielte und abwechslungsreiche Bewegungsübungen stärken wir Gleichgewicht, Koordination, Kraft und Beweglichkeit. Die Einheiten sind so aufgebaut, dass alle Teilnehmenden sicher und in ihrem eigenen Tempo mitmachen können.

Die Übungen finden überwiegend im Sitzen statt und eignen sich daher ideal für Menschen, die gelenkschonend aktiv bleiben möchten oder nach längeren Pausen wieder in Bewegung kommen wollen.

Im Mittelpunkt stehen Freude an der Bewegung, gemeinsames Training und ein angenehmes Miteinander. Neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind jederzeit herzlich willkommen.

Neben der jährlichen Weihnachtsfeier unternehmen wir kleine Ausflüge.

Kontakt

Ilse Uekermann
Telefon: 05237 / 7774
E-Mail: ilse-uekermann@web.de

Trainingszeiten

Montag: 16:00 Uhr – 17:00 Uhr (ab 60 Jahre)

Standort

Sporthalle der Grundschule in der Senne
Schlingweg 22, 32832 Augustdorf

Du möchtest Mitglied werden?

So einfach geht's:

1

Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

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Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

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FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.