Cheerleading

Willkommen bei den Angels Cheerleadern Augustdorf

Wer sind wir?

Wir sind eine Abteilung der TuSG Augustdorf und betreiben CHEERLEADING! Cheerleading ist eine Mischung aus Akrobatik, Turnen, Tanzen, Springen und Anfeuerung.

Was machen wir?

Wir betreiben unseren Sport als Breiten sowie Leistungssport, nehmen an Meisterschaften teil und haben schon unzählige Plätze auf dem Treppchen erreicht.

Warum lohnt es sich, bei uns mitzumachen?

Aufgrund der Trennung zwischen Breiten- und Leistungssport und der Vielfältigkeit unserer Sportart kann jeder mit seinen Stärken oder auch Schwächen ein Teil des Teams sein oder werden. Wir nehmen jeden sehr herzlich in unsere Familie auf und freuen uns immer über Zuwachs.

Für wen ist unser Sport geeignet?

Cheerleading ist sowohl für Mädchen/ Frauen als auch für Jungen/ Männer geeignet. Ab dem 6. Lebensjahr können die Kinder bei uns auf spielerische Art- und Weise die Sportart kennenlernen. Natürlich kann man das Cheerleading auch noch als Teenager oder Erwachsener erlernen. 

Kontakt

Standort

Wineo Arena Halle II (Festhalle)
Inselweg 12, 32832 Augustdorf


Trainingszeiten

LITTLE ANGELS

Kategorie Wettkampfteam

Altersklasse 6 bis 12 Jahre


Trainingsort Festhalle am Inselweg


ANGELS INSANITY

Kategorie Wettkampfteam

Altersklasse ab 16 Jahren


Trainingsort Festhalle am Inselweg




TINY ANGELS

Kategorie Learningteam

Altersklasse 6 bis 12 Jahre


Trainingsort Festhalle am Inselweg


ANGELS ILLUSION

Kategorie Wettkampfteam

Altersklasse 12 bis 16 Jahre


Trainingsort Festhalle am Inselweg



Du möchtest Mitglied werden?

So einfach geht's:

1

Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

2

Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

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FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.