Diabetes Sport

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Mit regelmäßiger Bewegung Gesundheit fördern

Regelmäßige Bewegung ist wesentlicher Bestandteil der Therapie bei Diabetes. Sport und Spiel können positive Effekte auf den Zuckerstoffwechsel bewirken und Einfluss auf Folge- und Begleiterscheinungen nehmen. Zur Sicherheit wird zu jeder Übungsstunde der Blutzucker gemessen.

Es gibt Anleitungen zur gesunden Bewegung und auch aktuelle Ernährungsfragen werden fachkundig beantwortet.

Rehasport wird bei Bedarf von den behandelnden Ärzten verordnet. In der Regel sind es 50 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 18 Monaten. Die Teilnahme für Personen mit REHA-Sport Verordnung ist kostenlos.

Neben der jährlichen Weihnachtsfeier unternehmen wir kleine Ausflüge.

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Kontakt

Trainier: Ilse Uekermann
Übungsleiterin mit B-Lizenz für REHA-Sport Diabetes
Telefon: 05237 / 7774
E-Mail: ilse-uekermann@web.de

Trainingszeiten

Montag: 17:00 Uhr – 18:30 Uhr (50 - 80 Jahre)

Standort

Sporthalle der Grundschule in der Senne
Schlingweg 22, 32832 Augustdorf

Du möchtest Mitglied werden?

So einfach geht's:

1

Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

2

Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

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FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.