Eltern-Kind-Sport

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DERZEIT FINDET, AUF GRUND FEHLENDER ÜBUNGSLEITER, KEIN TURNEN STATT!

Beziehungen spielerisch beim Eltern-Kind-Sport aufbauen

Im FLOHZIRKUS können die Kinder (ab Krabbelalter bis ca. 4 Jahre) ihren natürlichen Bewegungsdrang und ihre Fantasie ausleben. Möglichst frei und selbstständig, nur mit etwas Hilfe von Mama oder Papa (Onkel, Tante, Oma, Opa), sammeln die Kinder Bewegungserfahrungen und gewinnen dadurch Bewegungssicherheit. Die Kinder erfahren den Spaß an der Bewegung und die motorische und geistige Entwicklung sowie die Sozialkompetenz werden durch das sportliche Spielen gefördert.

Unser Motto im FLOHZIRKUS:
„Wünsch dir was“
Die Kinder können sich Spiele, Lieder oder auch Bewegungslandschaften wünschen.
Alles was möglich ist, wird auch erfüllt!

© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Kontakt

Trainer: Cornelia Schulz

Ausbildungen: ÜL C-Lizenz sportübergreifend & ÜL B-Lizenz Kinder- und Jugendsport

Fortbildungen: Kinder-Yoga, Yoga Entspannung & Energie

Telefon: 0179 6164188 (ab 14:30 Uhr)
E-Mail: cps70@gmx.de

Trainingszeiten

Montag: 16:00 – 17:00 Uhr Uhr (ab ca. 1 ½ bis 4 Jahre)

Standort

Sporthalle der Grundschule in der Senne
Schlingweg 22, 32832 Augustdorf

DERZEIT FINDET, AUF GRUND FEHLENDER ÜBUNGSLEITER, KEIN TURNEN STATT!

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FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.