Mitgliedsbeiträge

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Beiträge für deine jährliche Mitgliedschaft

Personengruppe

Beitrag

Fälligkeit


Erwachsene ab dem 23. Lebensjahr

98,00 €

01.03. des Jahres


Kinder und Jugendliche bis zum Ende des 22. Lebensjahres

60,00 €

01.05. des Jahres


Passive Mitglieder

40,00 €

01.03. des Jahres

Zusätzliche Informationen:

Für die Handball-, Tennis-, Kempo- und Cheerleading-Abteilung fallen Zusatzbeiträge an, diese sowie die Fälligkeiten entnehmen Sie bitte der Beitrittserklärung.


Das dritte und jedes weitere angemeldete Kind einer Familie ist bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei (bitte auf dem Anmeldeformular vermerken).


Eltern, welche ihre Kinder (bis max. zum 6. Lebensjahr) ausschließlich zum Eltern-Kind-Sport begleiten, können einen Antrag auf passive Mitgliedschaft stellen.


Mitglieder, die eine Rechnung über den Jahresbeitrag benötigen, zahlen eine jährliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 5,00
(bitte auf dem Anmeldeformular vermerken).

Du möchtest Mitglied werden?

So einfach geht's:

1

Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

2

Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

Du möchtest Übungsleiter werden und bist unter 18 ?

So einfach geht's:

1

Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

2

Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern  unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.