Tennis

Tennis Augustdorf

Wer sind wir?

Wir sind ein offener spaßorientierter Tennisverein!
Geselligkeit und Spaß am Spiel wird bei uns ganz GROSS geschrieben.

Was machen wir?

Im Vordergrund steht natürlich das Spiel mit dem Ball. Hier bieten wir für leistungsorientierte Spieler genauso viel, wie für Neueinsteiger, die sich schon immer für den Tennissport interessiert haben oder einfach mal was Neues ausprobieren wollen.

Warum lohnt es sich, bei uns mitzumachen?

In den letzten Jahren konnten wir viele neue Mitglieder durch zahlreiche Feste und Aktivitäten rund um unsere moderne Clubanlage gewinnen. Zudem sprechen wir grade mit dem neu angelegten Spielplatz Familien an. 

Für wen ist unser Sport geeignet?

Für jeden, der sich an der frischen Luft bewegen möchte und auch nach dem Spiel Zeit mitgebracht hat …

Kontakt

1.Vorstandsvorsitzender der Abteilung 

Dirk Räker
Telefon: 0171/28 10 202
E-Mail: d.raeker@t-online.de

2. Vorsitzender

Sven Brand

E-Mail: sven.brand@t-online.de

Trainer für Kinder und Erwachsene

Mark Neubauer

Mark Neubauer
Telefon: 0173/9235126
E-Mail: training@schlag-auf-schlag.com


Website:

www.tennis.tusg-augustdorf.de

Trainigszeiten

Kinder
Dienstag: 15:00 – 19:00 Uhr
Festhalle Augustdorf (Winter) und
Tennisplätze Schlingsbruch (Sommer)

Erwachsene
Mittwoch: 17:00 – 20:00 Uhr / Wochenende flexibel

Standort

Tennisanlage Augustdorf
Schlingsbruch / Haustenbecker Str. 32a
32832 Augustdorf

Du möchtest Mitglied werden?

So einfach geht's:

1

Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

2

Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

Du möchtest Übungsleiter werden und bist unter 18 ?

So einfach geht's:

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Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

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Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern  unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.