Weihnachts- und Neujahrsgrüße

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Frohes Fest Euch allen und ein tolles neues Jahr 2024 🎁

Liebe Mitglieder, Sportfreunde und Unterstützer des TUSG Augustdorf,

wir möchten die besinnliche Weihnachtszeit nutzen, um uns von Herzen bei euch allen zu bedanken. Gemeinsam haben wir in diesem Jahr große sportliche Erfolge gefeiert und schöne Momente miteinander geteilt. Euer Engagement, eure Leidenschaft und eure Unterstützung haben dazu beigetragen, dass unser Sportverein weiter besteht.

In diesen turbulenten Zeiten möchten wir besonders betonen, wie wichtig der Zusammenhalt und die Gemeinschaft im TUSG Augustdorf sind. Sei es mit regelmäßigem Austausch oder der Unterstützung unserer Mitglieder in jeglicher Form - ihr seid das Herz und die Seele des Vereins.

Wir wünschen euch und euren Familien ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen energiegeladenen Start ins neue Jahr. Mögen all eure Wünsche in Erfüllung gehen und euch Glück, Gesundheit und sportlichen Erfolg begleiten.

Herzliche Weihnachtsgrüße

Eure TUSG Augustdorf

Wer noch ein Lastminute Geschenk braucht - Gutschein für eine Mitgliedschaft geht immer 😅

#froheweihnachten #turnundsportgemeinde #turnundsportgemeinschaft #augustdorf

#Sportvereine


Weihnachtsgrüße

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FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.