Damen Fitness

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Fitnesstraining für Frauen

Unsere Übungsleiterinnen 
Christiane, Liane und Ilse.

In lockerer Atmosphäre trainieren wir Kondition (gut für die Puste) und Koordination (gut für den Kopf). Die Muskeln in Bauch, Beinen, Po und Rücken werden zum Leben erweckt und von Woche zu Woche gestärkt. Ohne Konkurrenzkampf trainiert hier jeder in seinem Tempo und nach seinen Möglichkeiten. Neben dem Sport unternehmen wir Ausflüge, Weihnachtsfeiern und Abteilungsversammlungen.

Kontakt

Trainer: Christiane Zentarra
Telefon: 05237 / 89609 (ab 18 Uhr)
E-Mail: christiane.zentarra@gmail.com

Trainingszeiten

Mittwoch: 19:00 Uhr - 20:00 Uhr (40 bis 70 Jahre)

Standort

Wineo Arena Halle I
Inselweg 12, 32832 Augustdorf

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Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

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Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

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FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.