KonFit

Kondition und Fitness (KonFit Training)

Du willst die Leistungsfähigkeit deines Körpers in den Bereichen Ausdauer und Stärke nicht nur erhalten sondern auch ausbauen?

Egal welches Ziel du hast:

Verschiedene Fitnessübungen, Intervalltrainings, Spiele, Orientierungsläufe, Bodyweightübungen (Körpergewichtübungen) im Stil von Tabata und Freeletics und weitere Zirkel sorgen dafür, dass man sich auspowert und den Alltag für eine gewisse Zeit vergisst.

Das Limit setzt du dir selbst, willst du mehr, leiste mehr.

Sich im Team anspornen und die Leistungskurve stetig nach oben bringen, gehört ebenso dazu wie der Spaß an der Sache selbst.

Für Mitglieder: Kostenlos aber nicht umsonst!

Nicht-Mitglieder können für 25,00 € eine 10er-Karte erwerben, diese ist 1 Jahr lang gültig.

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Kontakt

Trainer: Martin Thiel
Telefon: 0176 / 579 464 10
E-Mail: martin.thiel.augustdorf@gmail.com

Trainingszeiten

In der Winterzeit:
Mittwoch: 1730 - 1830 (auf Zuruf :-))

In der Sommerzeit:
Mittwoch: 18:00 Uhr - 19:00 Uhr

Standort

In der Winterzeit:
Da es beim Training schon warm wird natürlich auch draußen - Regen, Wind, Schnee - no excuse

In der Sommerzeit:
Im Wechsel Sportpark oder Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch
Haustenbecker Straße, 32832 Augustdorf

Du möchtest Mitglied werden?

So einfach geht's:

1

Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

2

Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

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FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.