Feng Huang Kempo

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Selbstverteidigung mit Feng Huang Kempo

Hallo und herzlich willkommen! Wir sind die Kempo-Abteilung, eine buntgemischte Truppe aus 6 bis 55-jährigen Kämpferinnen und Kämpfern. Bei uns trainieren alle Alters- und Gurtgruppen zusammen. Das heißt, wir schwitzen, leiden und lachen gemeinsam. Kempo ist ein Kampfsport, bei dem jeder von jedem lernen kann. Unsere Gruppe ist ein großes Team. Hier zählt nicht der Vergleich der Leistungen, man kämpft mit und gegen sich selbst.

Feng Huang Kempo ist eine Kampfsportart, die aus verschiedenen traditionellen Kampfkünsten das Beste und Effektivste verbindet. Es fördert unter anderem das Selbstbewusstsein, Koordination, Konzentration und den Gleichgewichtssinn und ist somit geeignet für jedes Alter.

Einige von uns nehmen regelmäßig an Wettkämpfen in der Umgebung teil. Um auch mal „über den Tellerrand zu blicken“, nehmen wir an Lehrgängen und Seminaren der umliegenden Vereine sehr gerne teil. Dort erhält man interessante Einblicke auch in andere Kampfsportarten.

Nicht ganz ohne Stolz können wir von uns sagen, dass wir uns rege im Augustdorfer Dorfleben engagieren. So unterstützen wir beispielsweise die Herbstkirmes, bei der die Älteren von uns auch am jährlichen Holzschuhtanz teilnehmen. Ebenfalls jährlich vertreten sind wir auf dem Weihnachtsmarkt mit einer Crêpes und Punsch Bude.

Ihr wollt einfach mal gerne reinschnuppern oder auch gleich mitmachen?

Kommt einfach zu unseren Trainingszeiten vorbei. Bringt bequeme Kleidung mit. Wir trainieren übrigens barfuß.

Kontakt

Website: www.feng-huang-kempo.de
Bei Fragen könnt ihr euch gerne über das Kontaktformular auf unserer Website an uns wenden.

Trainingszeiten

Donnerstag:
17:15 Uhr - 18:30 Uhr (Kinder- & Erwachsenentraining)
18:30 Uhr - 19:00 Uhr (Fortgeschrittene)

Samstag:
10:30 Uhr - 12:00 Uhr (Kinder- & Erwachsenentraining)
12:00 Uhr - 13:00 Uhr (Fortgeschrittene)

Du möchtest Mitglied werden?

So einfach geht's:

1

Klicke auf den Button und lade dir den Beitrittsantrag herunter.

2

Fülle den Antrag aus und lasse deine Eltern (wenn unter 18) unterschreiben.

3

Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

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FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.