Kinder-Sport

Spielerisch Bewegung fördern in der Kinder-Sport-Gruppe "TURNEN FÜR KINDER"

Ohne Eltern erobern die Kinder (ab ca. 4 ½ bis ca. 10 Jahre) erstmals die Sporthalle und können sich richtig austoben. In jeder Sportstunde ist es unser Ziel den Bewegungsdrang der Kinder zu unterstützen und die vorhandenen Fertigkeiten der Alltagsmotorik durch spielerisches Training mit und ohne Materialien/Geräte zu schulen und auszubilden.

„Kann ich nicht“ gibt’s nicht…
„Erst einmal ausprobieren“ ist unser Motto.

Jährliche Aktionen der Kinder-Sport-Gruppe:
Karnevals-Turnen, Besuch der Eisdiele oder ein gemeinsames Picknick, Weihnachts-Turnen mit Keksen

© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Kontakt

Trainer: Kornelius Boschmann

Ausbildungen: Sport an der Sporthochschule Köln studiert

Jede Woche verbringe ich viele Stunden mit jungen Sportlern in der Halle. Besonders begeistert mich das Turnen, weil es die Voraussetzung für viele andere Sportarten schafft.


E-Mail: Kornelius.Boschmann@gmail.com

Co-Trainer: Petra Griesbach

Trainingszeiten

Dienstag: 16:30 Uhr - 17:30 Uhr (ab ca. 4 ½ Jahren)

Standort

Sporthalle der Grundschule in der Senne
Schlingweg 22, 32832 Augustdorf

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Bring den ausgefüllten Antrag zum nächsten Training mit und gib ihn einem Trainer.

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FAQ: Anteilige Rückerstattung von gezahlten Beiträgen?

Die Beitragspflicht der Mitglieder ergibt sich aus der Mitgliedschaft. Beiträge sind kein Entgelt für

bestimmte Leistungen des Vereins. Einmal nach der Satzung geschuldete und gezahlte Beiträge an

einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch seitens des Vereins

rückerstattet werden, da dies gemeinnützigkeitsschädlich wäre.

Abzustellen ist auf die Fälligkeit der Beitragsschuld. Der Mitgliedsbeitrag dient dazu, dass der Verein

seine satzungsmäßigen Zwecke und damit die Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder erfüllen kann.

Die dafür erhobenen sog. echten Beiträge werden also dem Verein allgemein zur Verfügung gestellt,

damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann, auf die Belange einzelner Mitglieder kommt es dabei

nicht an, es liegt in diesem Fall auch kein Leistungsaustauschverhältnis vor .

Im Vereinsrecht gilt die Treue- und Förderpflicht.

Nach der Rechtsprechung ergibt sich daraus für die Mitglieder die Verpflichtung, sich gegenüber dem

Verein loyal zu verhalten und den Vereinszweck aktiv zu fördern und alles zu unterlassen, was

diesem schadet.